Billag > warum soll MWSt der letzen Jahre nicht zurückgezahlt werden ? > Das Bundesgericht hätte sich nach den Versprechnungen der Billag richten sollen |
Nein, die Billag soll ihre Versprechen selbst ausbaden. Die falschen Versprechen der Billag sind nicht Fehler der Steuerverwaltung (MWSt-Verwaltung). Daher kann das Bundesgericht auch nicht die Steuerverwaltung zur Herausgabe von Geld verpflichten. |