Billag  > warum soll MWSt der letzen Jahre nicht zurückgezahlt werden ?  > Das Bundesgericht hätte sich nach den Versprechnungen der Billag richten sollen

Nein, die Billag soll ihre Versprechen selbst ausbaden. Die falschen Versprechen der Billag sind nicht Fehler der Steuerverwaltung (MWSt-Verwaltung). Daher kann das Bundesgericht auch nicht die Steuerverwaltung zur Herausgabe von Geld verpflichten.
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