Billag  > warum soll MWSt der letzen Jahre nicht zurückgezahlt werden ?  > Das Bundesgericht wollte bloss die Bundeskasse schützen

Nein, das Bundesgericht hat so entschieden, wie es in jedem Streit zwischen Konsumenten und irgendwelchen Firmen entscheiden würde. Wer eine Rechnung akzeptiert hat und bezahlt hat, kann nicht nachträglich aufgrund eines Urteils, das zu Gunsten einer Drittperson ausfiel, die selbe Regelung für sich einfordern.
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