Billag  > Hat die Billag Privilegien bei Betreibungen ?  > Die Billag hat die selben Rechte wie jeder andere Gläubiger.

Wenn eine Firma wie zB ein Handwerker Ihnen eine Forderung sendet, die Sie bestreiten, muss er nach der Betreibung einen Rechtsöffnungstitel liefern, dh: Ihre schriftliche Schuldanerkennung, oder andernfalls ein Gerichtsverfahren anstrengen. Warum sollte das für die Billag als gewöhnlich privatrechtlich organisierte AG nicht auch gelten ?
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