Billag  > Hat die Billag Privilegien bei Betreibungen ?  > Die Billag kann sich selbst Absolution erteilen.

Bisher genoss die Billag gemäss herrschender Gerichtspraxis tatsächlich die Privilegien des Verwaltungsverfahrens, dh: sie konnte einen Rechtsvorschlag selbst beseitigen.
Angesichts des unseriösen Verhaltens der Billag (
  • fälschliches Einziehen der MWSt, obwohl die Billag seit Jahren von der gerichtlichen Auseinandersetzung wusste
  • unseriöses Inkassowesen, weit unter dem Standard seriöser Institutionen wie dem Steueramt (anstelle von Auskunft erhält man Mahngebühren)
  • falsche Versprechen bezüglich Rückerstattung zuviel bezahlter MWSt
) ist zu hoffen, dass die Betreibungsämter das Verwaltungsverfahren nicht mehr automatisch zulassen.

Dies war Billags sechster Streich, doch der siebte folgt sogleich !
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