Billag > Hat die Billag Privilegien bei Betreibungen ? > Die Billag kann sich selbst Absolution erteilen. |
Bisher genoss die Billag gemäss herrschender Gerichtspraxis tatsächlich die Privilegien des Verwaltungsverfahrens, dh: sie konnte einen Rechtsvorschlag selbst beseitigen.
Angesichts des unseriösen Verhaltens der Billag (
Dies war Billags sechster Streich, doch der siebte folgt sogleich ! |