Billag  > was tun bei zu hoher Rechnung ?  > Sie beanstanden die Rechnung, und, nachdem der Rechnungssteller nicht reagiert, zahlen Sie innert der Zahlungsfrist den nicht beanstandeten Teil.

Genau, dies ist die korrekteste Variante. Und sie wahren damit dennoch Ihre Rechte.

Dies war Billags vierter Streich, doch der fünfte folgt sogleich !
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