Billag > was tun bei zu hoher Rechnung ? > Sie beanstanden die Rechnung, und, nachdem der Rechnungssteller nicht reagiert, zahlen Sie innert der Zahlungsfrist den nicht beanstandeten Teil. |
Genau, dies ist die korrekteste Variante. Und sie wahren damit dennoch Ihre Rechte.
Dies war Billags vierter Streich, doch der fünfte folgt sogleich ! |