Billag  > warum soll MWSt der letzen Jahre nicht zurückgezahlt werden ?  > Das Bundesgericht hat unparteiisch entschieden.

Genau ! Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, das geltende Recht zugunsten der Haushalte umzubiegen, bloss um das Stimmvieh nicht zu erzürnen. Es ist Aufgabe des Gerichts, geltendes Recht anzuwenden, und genau das hat das Bundesgericht auch getan. Wer eine Forderung (vom Pizzaservice, vom Automechaniker oder von der Billag) bezahlt,hat sie akzeptiert. Ist jemand nicht einverstanden, muss er die Forderung (auf sein Risiko) bestreiten. Hat er damit Erfolg, so mag das den Forderer dazu bewegen, seine Praxis zu ändern, er ist aber keineswegs verpflichtet, den brav zahlenden Schafen ebenfalls rückwirkend etwas zurückzuzahlen.
PS: verspricht jedoch eine Firma in vorauseilendem Gehorsam die Rückzahlung, so ist sie dadurch auch verpflichtet, denn Pacta (dazu gehören auch Versprechen) sunt servanda. Das war allerdings nicht Thema der bundesgerichtlichen Verhandlung.

Dies war Billags neunter Streich, doch der letzte folgt sogleich !
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